Wir gründen Ihre deutsche GmbH aus dem Ausland und übergeben Ihnen alles, was eine echte Firma zum Arbeiten braucht: eine Handelsregisternummer, Steuer- & USt-IdNr., ein deutsches Geschäftskonto, eine EORI-Nummer und eine ladungsfähige Adresse. Deutsche Struktur. Indisches Verständnis.
Eine Beratung ist schnell versprochen. Wir liefern die greifbaren Bausteine, mit denen Ihre Firma in Deutschland und der EU tatsächlich handeln kann.
Ihre Firma eingetragen im Handelsregister beim Registergericht, mit offizieller Registernummer.
Anmeldung beim Finanzamt für Ihre Steuernummer, plus Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für den Handel in der EU.
Begleitete Eröffnung eines echten deutschen Geschäftskontos, inklusive Optionen für nicht ansässige Gründer.
Mit ihr identifiziert der Zoll Ihr Unternehmen. Ohne sie keine Zollanmeldung und keine Abfertigung. Kostenlos von der Generalzolldirektion, EU-weit gültig, wir beantragen sie.
Eine echte ladungsfähige Geschäftsadresse in unserem Büro in Reutlingen, eine Anschrift, unter der tatsächlich zugestellt werden kann.
Unser Logistikpartner betreibt ein Lager mit Fulfilment und ein eigenes Zolllager: Ihre Ware kann unter zollamtlicher Überwachung liegen, bis Sie sie wirklich brauchen.
Nicht am Notar und nicht am Handelsregister. An der Bank. Viele deutsche Banken eröffnen schlicht kein Geschäftskonto, wenn der Geschäftsführer keinen deutschen Aufenthaltstitel und keine deutsche Adresse hat, und das merken Gründer meist erst, wenn die Gesellschaft beurkundet ist und das Stammkapital nirgendwo hin kann. Solange es nicht auf einem deutschen Konto liegt, wird die Gesellschaft gar nicht erst eingetragen.
Legitimation mit indischem Reisepass, und der Geschäftsführer braucht keinen deutschen Aufenthaltstitel. Für die meisten Gründer, die in Indien bleiben, ist das der Weg, der funktioniert.
Ein Termin in der Filiale. Langsamer und mit einer Reise verbunden, dafür mit festem Ansprechpartner vor Ort, was sich später bei Finanzierung und Kartenlimits auszahlt. Wir begleiten Sie zum Termin.
Oft der reibungsloseste Weg, wenn Sie dort ohnehin schon Kunde sind. Die bestehende Verbindung und die KYC-Historie zählen mit, und Sie sprechen auf beiden Seiten mit Menschen in Ihrer Sprache.
Acht Schritte, in dieser Reihenfolge. Die meisten Verzögerungen entstehen nicht bei den Behörden, sondern dadurch, dass die Schritte in der falschen Reihenfolge angegangen werden. Zwei davon müssen am ersten Tag beginnen, deshalb stehen sie hier vorne und nicht in der Mitte.
Dreißig Minuten. Wozu die Gesellschaft dient, wer Gesellschafter wird, wo diese wohnen und ob jemand nach Deutschland kommen muss. Danach bekommen Sie eine schriftliche Zusammenfassung.
Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer. Und die Dokumentenkette beginnt jetzt: Beglaubigung, staatliche Bestätigung und Apostille dauern aus Indien zwei bis vier Wochen. Sie laufen parallel mit, statt am Ende zu bremsen.
Die Kammer nimmt Stellung, ob Firmenname und Gegenstand eintragungsfähig sind. Meist kostenlos, und es erspart, alles zweimal aufzusetzen.
Hier bleiben Ferngründungen stecken, deshalb klären wir es zuerst. Direktbank, lokale Filialbank oder indische Bank mit Frankfurter Filiale, je nach Gesellschafterkreis. Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie zum Termin.
Unser Notar beurkundet auf Englisch und setzt jedes Dokument zweisprachig auf. Kein Dolmetscher, keine beglaubigte Übersetzung der Urkunde. Mit Vollmacht müssen Sie dafür nicht einfliegen.
Das Stammkapital wird eingezahlt, der Notar meldet an, das Gericht trägt ein. Ab diesem Moment besteht die GmbH als solche, und die persönliche Haftung der Gründungsphase endet.
Ein Steuerberater reicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein; Sie erhalten die Steuernummer und auf Antrag die USt-IdNr. Die EORI-Nummer folgt, wenn Waren eine Grenze überqueren.
Ladungsfähige Adresse, Post angenommen und eingescannt, Räume, die Sie wirklich nutzen können, und jemand, der in deutschen Bürozeiten erreichbar ist. Das ist der Teil, der nach der Gründung weitergeht.
Anbieter in diesem Markt bleiben bei der zweiten Hälfte gern vage. Uns ist lieber, Sie wissen es vorher als hinterher.
Wir sagen das früh, weil Gründern gelegentlich das Gegenteil verkauft wird, und beide Überraschungen teuer sind, wenn sie nach dem Notartermin kommen statt davor.
Eine GmbH einzutragen gibt Ihnen kein Recht, in Deutschland zu leben. Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG hat ihre eigene Prüfung: Es muss ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis bestehen, die Tätigkeit muss positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen, und die Finanzierung muss gesichert sein, durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage.
Die Ausländerbehörde entscheidet das nicht allein. Sie muss die fachkundigen Körperschaften beteiligen, in der Praxis die Industrie- und Handelskammer, sowie die Gewerbebehörde und bei reglementierten Berufen die Zulassungsstelle. Bewertet werden die Tragfähigkeit der Geschäftsidee, Ihre unternehmerische Erfahrung, die Höhe des Kapitaleinsatzes, die Auswirkungen auf Beschäftigung und Ausbildung und der Beitrag zu Innovation und Forschung.
Über das Visum entscheidet also ein Businessplan, der eine IHK-Stellungnahme übersteht, nicht eine Handelsregisternummer. Die Erlaubnis gilt höchstens drei Jahre; eine Niederlassungserlaubnis kann folgen, wenn das Geschäft tatsächlich funktioniert hat. Echte Umsätze oder ein unterschriebener Kundenvertrag bewegen hier mehr als jeder Text.
Steuernummer und USt-IdNr. vergibt das Finanzamt, und es prüft deutlich genauer als früher: Umsatzsteuerbetrug läuft über Briefkastenfirmen, und das Bundeszentralamt für Steuern gleicht Adressdaten ab, bevor es eine USt-IdNr. erteilt.
Zwei Dinge lassen einen Antrag scheitern oder liegen bleiben. Erstens eine Adresse, die nur als Briefkasten dient, keine regelmäßig genutzten Räume, kein Personal, keine Infrastruktur. Das kann zu Problemen führen, wenn das Finanzamt feststellen muss, von wo aus das Unternehmen tatsächlich geführt wird. Zweitens kein Nachweis, dass die Gesellschaft überhaupt etwas tut: kein Kundenauftrag, kein Vertrag, keine Rechnungen. Ohne Steuernummer können Sie nicht ordentlich fakturieren, ohne USt-IdNr. nicht innergemeinschaftlich handeln.
Eine dritte Variante überrascht viele. Manche Finanzämter geben den Vorgang an ein zentral zuständiges Finanzamt ab, weil sie den Ort der Geschäftsleitung nicht im Inland anerkennen, wenn der Geschäftsführer keinen Aufenthaltstitel hat und nicht hier ist, wird bezweifelt, dass die Gesellschaft tatsächlich von Deutschland aus geleitet wird. Nach § 10 AO ist das der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, und davon hängen die örtliche Zuständigkeit und die Dauer ab. Auch deshalb ist nachweisbare deutsche Substanz mehr wert, als sie aussieht: eine Adresse, die Sie wirklich nutzen, jemand vor Ort, Entscheidungen und Termine, die tatsächlich hier stattfinden. Ihr Steuerberater sollte davon wissen, bevor der Fragebogen rausgeht, nicht danach.
Deshalb ist unsere Adresse kein Briefkasten. Die Konrad-Adenauer-Str. 33 ist ein Büro, das Sie betreten können, mit Räumen, die Sie buchen und wirklich nutzen, und einem Menschen vor Ort, der Ihre Post und Ihre Gäste annimmt. Wenn das Finanzamt nachfragt, und das tut es zunehmend, gibt es etwas zu zeigen.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung: Ihre persönliche Haftung ist auf das Gesellschaftskapital begrenzt. Sie ist die etablierte, glaubwürdige Form, die Banken, Partner und Behörden ernst nehmen, die richtige Basis für den Aufbau in Deutschland. In Ihrer kostenlosen Beratung begleiten wir jeden Schritt.
Eine klare Start-Checkliste, die genaue Liste bestätigen wir in Ihrer Beratung:
Mit Vollmacht und einer echten Basis vor Ort kann Ihre deutsche Firma gegründet, mit Konto ausgestattet und handelsbereit gemacht werden, ruhig, rechtssicher und strukturiert, während Sie sie von überall auf der Welt führen.
Ja. Wir arbeiten mit nicht ansässigen und Nicht-EU-Gründern und übernehmen per Vollmacht, wo zulässig, die Schritte, die eine Präsenz in Deutschland erfordern, in Ihrem Auftrag.
In der Regel 4–8 Wochen, je nach Ihrer Situation, wie schnell die Unterlagen bereitstehen und wie zügig Behörden und Bank reagieren. In Ihrer kostenlosen Beratung erhalten Sie einen realistischen Zeitplan.
Ja, bei der richtigen Bank, aber nicht bei jeder, und genau hier bleiben die meisten von Ausländern gegründeten Gesellschaften stecken. Drei Wege funktionieren in der Praxis: eine Direktbank, die den indischen Reisepass zur Legitimation akzeptiert und keinen deutschen Aufenthaltstitel des Geschäftsführers verlangt; eine lokale deutsche Bank mit einem Termin in der Filiale, zu dem wir Sie begleiten; oder eine indische Bank mit Filiale in Frankfurt, oft der reibungsloseste Weg, wenn Sie dort ohnehin Kunde sind. Welcher Weg für Sie gilt, sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.
Weil die Gesellschaft erst ins Handelsregister eingetragen wird, wenn das Stammkapital tatsächlich auf einem deutschen Geschäftskonto eingezahlt ist, bei der GmbH mindestens die Hälfte. Eröffnet keine Bank ein Konto, endet die Gründung an dieser Stelle. Deshalb klären wir den Bankweg vor dem Notartermin und nicht danach.
Ja. Wir melden Sie für eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) an und besorgen Ihre EORI-Nummer. Beide werden häufig verwechselt und haben verschiedene Aufgaben: die USt-IdNr. brauchen Sie für den Handel innerhalb der EU, die EORI-Nummer braucht der Zoll für den Handel mit Ländern außerhalb, bei Ware aus Indien ist also die EORI die entscheidende.
EORI steht für Economic Operators Registration and Identification. Mit dieser Nummer identifiziert der Zoll Ihr Unternehmen, und ohne sie können Sie keine Zollanmeldung abgeben, es kommt also nichts aus Indien an, solange sie fehlt. In Deutschland vergibt sie die Generalzolldirektion in Dresden, beantragt wird sie über das Zollportal, und sie ist kostenlos. Eine Nummer je Rechtsträger, EU-weit gültig. Beantragen Sie sie, bevor die erste Sendung losgeht, nicht wenn der Container im Hafen steht.
Nein. Die Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG ist eine eigene Prüfung: wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis, zu erwartende positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, gesicherte Finanzierung. Die Ausländerbehörde muss IHK und Gewerbebehörde beteiligen; bewertet werden Tragfähigkeit der Geschäftsidee, unternehmerische Erfahrung, Kapitaleinsatz und Auswirkungen auf die Beschäftigung. Entscheidend ist ein Businessplan, der eine IHK-Stellungnahme übersteht, besser noch echte Umsätze oder ein unterschriebener Kundenvertrag.
Ja, oder es bearbeitet den Antrag schlicht nicht. Zwei Gründe: eine Adresse, die nur als Briefkasten dient, ohne regelmäßig genutzte Räume und ohne jemanden vor Ort, das erschwert dem Finanzamt die Feststellung, von wo aus das Unternehmen tatsächlich geführt wird. Und eine Gesellschaft ohne nachweisbare Geschäftstätigkeit: kein Kundenauftrag, kein Vertrag, keine Rechnungen. Umsatzsteuerbetrug läuft über Briefkastenfirmen, deshalb wird schärfer geprüft.
Ja. Mit der Beurkundung entsteht die Vor-GmbH; sie kann ein Konto führen, Verträge schließen und Geld empfangen. Aber § 11 Abs. 2 GmbHG bestimmt: Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich und gesamtschuldnerisch, mit dem Privatvermögen und nicht begrenzt auf das Stammkapital. Vor der Eintragung besteht die GmbH als solche noch nicht, und daher rührt die persönliche Haftung. Was mit ihr nach der Eintragung geschieht, gehört zum Anwalt. Außerdem muss als „GmbH i. G." firmiert werden, und wenn das Reinvermögen bei der Eintragung weniger wert ist als das Stammkapital, schulden die Gesellschafter die Differenz. Kleine Schritte sind normal, ein großer Vertrag ist eine andere Entscheidung. Fragen Sie uns, bevor Sie unterschreiben.
Nein. Unser Notar spricht Englisch und beurkundet auf Englisch, ein Dolmetscher ist gar nicht erforderlich. Wir sind zudem ein mehrsprachiges Team (Englisch sowie viele indische Sprachen), und unsere Partner sprechen ebenfalls Englisch.
Ja. Unser englischsprachiger Notar setzt sämtliche Gründungsdokumente selbst zweisprachig auf Deutsch und Englisch auf und verliest sie im Termin auf Englisch. Sie wissen genau, was Sie unterschreiben, ohne Dolmetscher und ohne separate beglaubigte Übersetzung.
Ja. Wir arbeiten mit einem Logistikpartner zusammen, der ein Lager mit Fulfilment und, das ist der entscheidende Punkt, ein eigenes Zolllager betreibt. Ware aus Indien kann dort unter zollamtlicher Überwachung liegen, das heißt Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen nicht an, solange sie im Lager liegt, sondern erst bei der Überführung in den freien Verkehr. Wird sie wieder aus der EU ausgeführt, entsteht gar kein EU-Einfuhrzoll. Beim ersten Container nach Europa ist das ein spürbarer Liquiditätsunterschied: Sie verzollen, was Sie tatsächlich verkaufen, nicht alles, was Sie verschifft haben. Sprechen Sie uns auf Ihre Waren und Mengen an.
Jede Situation ist anders, daher verkaufen wir keine fixen Pakete von der Stange. Schildern Sie uns Ihr Ziel in einer kostenlosen Beratung und Sie erhalten ein klares, individuelles Angebot, ohne Überraschungen.
Kostenlos und unverbindlich. Sagen Sie uns, wo Sie ansässig sind und was Sie aufbauen möchten, und wir zeigen Ihnen den nächsten Schritt.