Gründen · UG (haftungsbeschränkt)

UG gründen: Kapital, Rücklage und Pflichten verständlich erklärt

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH mit niedrigerem gesetzlichem Mindestkapital. Hier liest du, was das bedeutet, welche Pflichten dazugehören und wann andere Rechtsformen in Frage kommen.

Auf einen Blick

  • Die UG ist eine GmbH mit niedrigerem gesetzlichem Mindestkapital. Haftung, Handelsregister und Steuern folgen denselben Regeln.
  • Das Stammkapital ist keine Gründungsgebühr. Es bleibt Vermögen der Gesellschaft.
  • Bei der UG muss das Stammkapital vor der Anmeldung vollständig und in bar eingezahlt sein.
  • Jedes Jahr fließt ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
  • Ein niedriges Mindestkapital ersetzt keine ausreichende Finanzierung.
  • Die laufenden Pflichten entsprechen denen einer GmbH: Bilanz, Offenlegung, Steuererklärungen, IHK.

Was eine UG ist

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist in § 5a GmbHG geregelt. Rechtlich ist sie eine GmbH, die mit einem Stammkapital unter 25.000 € gegründet wird. Für sie gelten die Regeln des GmbH-Gesetzes mit einigen Besonderheiten.

Die Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter grundsätzlich nur mit ihrer Einlage. Die UG muss im Namen den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG), auf Briefbogen, Rechnungen und im Impressum.

Gegründet wird wie bei der GmbH beim Notar, mit Musterprotokoll (höchstens drei Gesellschafter, ein Geschäftsführer) oder individueller Satzung. Danach folgen Anmeldung zum Handelsregister, Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Stammkapital und Finanzierung

Das gesetzliche Mindestkapital der GmbH beträgt 25.000 €. Bei der UG legt das Gesetz keinen festen Mindestbetrag fest, rechnerisch ist eine Gründung ab 1 € möglich. Zwei Besonderheiten: Das Kapital muss vor der Anmeldung in voller Höhe eingezahlt sein, und Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Das Stammkapital ist keine Gebühr. Du zahlst es auf das Konto der Gesellschaft, es bleibt Vermögen der UG und darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden, etwa für Ausstattung, Waren oder Miete.

Wichtig ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Minimum und tatsächlichem Bedarf. Die Gesellschaft trägt ihre Gründungskosten selbst, sie zahlt Steuerberatung, Versicherungen und vielleicht Miete, oft bevor die ersten Kunden zahlen. Wie viel Kapital und welche weitere Finanzierung, etwa Eigenmittel, Darlehen oder Fördermittel, dein Vorhaben braucht, hängt von deinen Anlaufkosten ab.

Zu wenig Kapital ist ein echtes Risiko. Kann eine Gesellschaft ihre fälligen Rechnungen nicht bezahlen, ist sie zahlungsunfähig (§ 17 InsO). Die Geschäftsführung muss dann ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Bei Versäumnis drohen persönliche Haftung und Strafbarkeit. Bei der UG muss die Gesellschafterversammlung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich einberufen werden (§ 5a Abs. 4 GmbHG). In einer solchen Lage gehört die Frage sofort zu einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Deshalb werben wir nicht mit einer „Firma für 1 Euro“. Ein Euro Stammkapital ist rechtlich zulässig, eine sinnvolle Planung für die ersten Monate ersetzt er nicht.

Die Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG

Die UG muss in ihrer Bilanz eine gesetzliche Rücklage bilden. Jedes Jahr fließt ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in diese Rücklage. Sie darf nur verwendet werden für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder Verlustvortrags.

Für dich heißt das: Ein Viertel des Gewinns kann nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Pflicht endet erst, wenn die UG ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Den Namenszusatz darf sie danach behalten.

Laufende Pflichten

Mit der Eintragung beginnen dieselben Pflichten wie bei jeder GmbH:

  • Buchführung und Jahresabschluss nach Handelsgesetzbuch, mit Bilanz (§§ 238, 242, 264 HGB)
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 HGB)
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, dazu Voranmeldungen
  • IHK-Mitgliedschaft mit Beitrag, bei Handwerk die Handwerkskammer (§ 2 IHKG)
  • Transparenzregister mit Jahresgebühr und aktuelle Gesellschafterliste im Handelsregister

Diese Pflichten hängen nicht vom Stammkapital ab. Die Kosten für Steuerberatung und Jahresabschluss sind bei UG und GmbH deshalb ähnlich. Eine grobe Schätzung zeigt der Gründungskosten-Rechner im Abschnitt zu den laufenden Kosten.

Unterschiede zur GmbH

ThemaUG (haftungsbeschränkt)GmbH
Stammkapitalunter 25.000 €, ab 1 €mindestens 25.000 €
Einzahlung vor Anmeldungvollständig, nur in barje Anteil mindestens ein Viertel, insgesamt mindestens 12.500 €
Sacheinlagenausgeschlossenmöglich
Rücklage25 % des Jahresüberschusseskeine gesetzliche Rücklage dieser Art
Firmenzusatz„UG (haftungsbeschränkt)“„GmbH“
Gesellschafterversammlungschon bei drohender Zahlungsunfähigkeitbei Verlust der Hälfte des Stammkapitals (§ 49 Abs. 3)
Laufende Pflichtengleich: Bilanz, Offenlegung, Steuererklärungen, IHK, Transparenzregister

Wie Geschäftspartner, Banken oder Vermieter auf den Zusatz „haftungsbeschränkt“ reagieren, ist unterschiedlich. Manche fragen nach Sicherheiten oder Vorkasse. Das hängt von deiner Branche und deinen Kunden ab und ist ein Punkt, den du vor der Entscheidung bedenken solltest.

Mehr zur GmbH auf der Seite GmbH gründen.

Alternativen

Die UG ist eine von mehreren Möglichkeiten. Welche passt, hängt von Haftungsrisiko, Beteiligten, Kapitalbedarf und Plänen ab, nicht allein von der Größe des Vorhabens.

  • Einzelunternehmen: kein Mindestkapital, kein Notar, einfache Buchführung möglich. Du haftest persönlich mit deinem gesamten Vermögen.
  • GbR für mehrere Personen: ebenfalls ohne Mindestkapital, mit persönlicher Haftung der Gesellschafter.
  • GmbH: höheres Mindestkapital, ohne Rücklagepflicht nach § 5a und ohne den Zusatz „haftungsbeschränkt“.

Einen Vergleich aller gängigen Formen findest du unter Rechtsformen in Deutschland. Die Entscheidung triffst du am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Rechtsanwalt, denn Rechts- und Steuerberatung dürfen nur zugelassene Fachleute leisten.

Kosten der Gründung

Die externen Kosten für Notar und Handelsregister hängen vom Stammkapital, der Zahl der Gründer und der Satzung ab. Beispiel aus dem Gründungskosten-Rechner: Eine UG mit 1.000 € Stammkapital, ein Gründer, Musterprotokoll, kostet beim Notar 130 € Gebühren netto zuzüglich Auslagen. Dazu kommen 225 € für die Eintragung und 75 € für die Bereitstellung der Registerdaten (HRegGebV, ohne Umsatzsteuer) sowie die Gewerbeanmeldung, in Reutlingen 35 bis 70 €. Insgesamt etwa 469 bis 655 € netto, ohne Steuerberatung.

Das Stammkapital kommt getrennt dazu und bleibt Vermögen der Gesellschaft.

Unsere Begleitung

Wir übernehmen die organisatorische und administrative Begleitung: Ablauf planen, Unterlagen vorbereiten, Termine mit Notar und Bank abstimmen, die Gewerbeanmeldung begleiten und uns mit deiner Steuerberatung abstimmen. Rechts- und Steuerberatung leisten zugelassene Fachleute.

Kosten: Unser Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität deines Vorhabens. Du erhältst vor der Beauftragung ein individuelles Angebot.

Eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Reutlingen kannst du auch ohne Gründungsbegleitung buchen, ab 69 € netto im Monat zzgl. Umsatzsteuer.

Häufige Fragen

Kann ich eine UG wirklich mit 1 € gründen?

Rechtlich ja, das Gesetz nennt für die UG kein festes Mindestkapital. Praktisch braucht die Gesellschaft aber Geld für Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung und die ersten Monate. Kann sie fällige Rechnungen nicht bezahlen, droht die Zahlungsunfähigkeit mit kurzen gesetzlichen Fristen für die Geschäftsführung. Plane das Stammkapital deshalb nach deinem tatsächlichen Bedarf.

Ist das Stammkapital eine Gebühr?

Nein. Du zahlst es auf das Konto der Gesellschaft ein. Es bleibt Vermögen der UG und darf für den Geschäftsbetrieb verwendet werden. Bei der UG muss es vor der Anmeldung zum Handelsregister vollständig und in bar eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Wie funktioniert die Rücklage?

Die UG muss jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in eine gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Diese Rücklage darf nur für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden. Die Pflicht endet, wenn das Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht wird (§ 5a Abs. 5 GmbHG).

Hat eine UG weniger Pflichten als eine GmbH?

Nein. Buchführung und Jahresabschluss, Offenlegung im Unternehmensregister, Steuererklärungen, Transparenzregister und in der Regel die IHK-Mitgliedschaft gelten für die UG genauso wie für die GmbH. Die laufenden Kosten für Steuerberatung sind deshalb ähnlich.

Kann aus der UG später eine GmbH werden?

Ja. Erhöht die UG ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 €, gelten die Sonderregeln der UG nicht mehr. Die Kapitalerhöhung braucht einen notariell beurkundeten Beschluss und eine Anmeldung zum Handelsregister, also erneut Notar- und Gerichtskosten.

Was kostet eure Begleitung bei der UG-Gründung?

Unser Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität deines Vorhabens. Du erhältst vor der Beauftragung ein individuelles Angebot. Die externen Kosten kannst du mit dem Gründungskosten-Rechner abschätzen.

Quellen

§ 5a GmbHG, Unternehmergesellschaft: gesetze-im-internet.de
§ 5 und § 7 GmbHG, Stammkapital und Einzahlung: gesetze-im-internet.de
§ 2 Abs. 1a GmbHG, Musterprotokoll: gesetze-im-internet.de
§ 325 HGB, Offenlegung: gesetze-im-internet.de
§ 2 IHKG, Kammerzugehörigkeit: gesetze-im-internet.de
§§ 15a, 17 InsO: gesetze-im-internet.de
Existenzgründungsportal des Bundes: existenzgruendungsportal.de
Alle abgerufen am 6. November 2026.

Business Center Reutlingen übernimmt organisatorische und administrative Begleitung und stellt auf Wunsch den Kontakt zu zugelassenen Fachleuten her. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung.

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